Jugendschutz

    Jugendschutzhinweise

    Stand: März 2026 | gem. JuSchG, JMStV, DDG

    Wichtiger Hinweis

    MyStans ist eine Plattform ausschließlich für Personen ab 18 Jahren. Der Zugang für Minderjährige ist ausdrücklich untersagt. Die Plattform kann Inhalte enthalten, die für Minderjährige nicht geeignet sind.

    § 1 Zugangsvoraussetzungen

    Gemäß § 5 Jugendschutzgesetz (JuSchG) und § 5 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) ist die Nutzung von MyStans ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt sowohl für Fans als auch für Creator.

    Mit der Registrierung bestätigt jeder Nutzer, mindestens 18 Jahre alt zu sein. Die Angabe eines falschen Geburtsdatums stellt einen Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen dar und kann zur sofortigen Kontosperrung führen.

    Altersverifikation

    Mehrstufiges Verfahren: Altersbestätigung bei Registrierung, KYC-Prüfung für Creator mit Ausweiskontrolle.

    KYC-Verfahren

    Creator durchlaufen eine Identitätsprüfung mit gültigem Lichtbildausweis und Selfie-Verifikation.

    Zugangskontrolle

    Inhalte sind nur nach Registrierung und Altersbestätigung zugänglich. Kein öffentlicher Zugriff auf Creator-Inhalte.

    Meldeverfahren

    Nutzer können jugendgefährdende Inhalte oder Verdacht auf Minderjährige jederzeit melden. Wir prüfen Meldungen unverzüglich.

    § 2 Altersverifikation

    MyStans setzt ein mehrstufiges Altersverifikationssystem ein, das den Anforderungen des § 4 Abs. 2 JMStV Rechnung trägt:

    § 3 Technische Schutzmaßnahmen

    MyStans setzt gemäß § 24a JuSchG folgende technische Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger ein:

    § 4 Pflichten der Creator

    Creator sind gemäß § 5a JuSchG verpflichtet:

    Verstöße gegen diese Pflichten führen zur sofortigen Sperrung des Accounts und zur Meldung an die zuständigen Behörden.

    § 5 Jugendschutzbeauftragter

    Gemäß § 7 JMStV hat MyStans einen Jugendschutzbeauftragten bestellt, der die Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen überwacht. Der Jugendschutzbeauftragte ist Ansprechpartner für Nutzer, Aufsichtsbehörden und Dritte in allen Fragen des Jugendschutzes.

    Kontakt Jugendschutzbeauftragter

    MyStans GmbH
    Jugendschutzbeauftragter
    E-Mail: jugendschutz@mystans.com

    § 6 Zusammenarbeit mit Behörden

    MyStans arbeitet aktiv mit den zuständigen Aufsichtsbehörden zusammen, insbesondere mit:

    Gemäß § 21 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) stellt MyStans auf Anfrage der zuständigen Behörden die erforderlichen Informationen zur Verfügung, soweit dies zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist.

    § 7 Meldepflichten gemäß DDG

    Als Anbieter digitaler Dienste im Sinne des § 2 DDG kommt MyStans seinen Pflichten gemäß §§ 7–10 DDG nach. Dies umfasst insbesondere:

    § 8 Hinweise für Eltern und Erziehungsberechtigte

    Wir empfehlen Eltern und Erziehungsberechtigten, die Internetnutzung ihrer Kinder aktiv zu begleiten und geeignete Jugendschutzfilter einzusetzen. Empfohlene Schutzsoftware:

    Sollten Sie feststellen, dass sich ein Minderjähriger Zugang zu MyStans verschafft hat, bitten wir Sie, uns umgehend unter jugendschutz@mystans.com zu kontaktieren. Wir werden den betreffenden Account unverzüglich sperren und die Daten gemäß Art. 8 DSGVO löschen.

    § 9 Rechtsgrundlagen

    Die Jugendschutzmaßnahmen von MyStans basieren auf folgenden Rechtsgrundlagen:

    Letzte Aktualisierung: März 2026
    Diese Jugendschutzhinweise ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.