Jugendschutzhinweise
Stand: März 2026 | gem. JuSchG, JMStV, DDG
Wichtiger Hinweis
MyStans ist eine Plattform ausschließlich für Personen ab 18 Jahren. Der Zugang für Minderjährige ist ausdrücklich untersagt. Die Plattform kann Inhalte enthalten, die für Minderjährige nicht geeignet sind.
§ 1 Zugangsvoraussetzungen
Gemäß § 5 Jugendschutzgesetz (JuSchG) und § 5 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) ist die Nutzung von MyStans ausschließlich Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt sowohl für Fans als auch für Creator.
Mit der Registrierung bestätigt jeder Nutzer, mindestens 18 Jahre alt zu sein. Die Angabe eines falschen Geburtsdatums stellt einen Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen dar und kann zur sofortigen Kontosperrung führen.
Altersverifikation
Mehrstufiges Verfahren: Altersbestätigung bei Registrierung, KYC-Prüfung für Creator mit Ausweiskontrolle.
KYC-Verfahren
Creator durchlaufen eine Identitätsprüfung mit gültigem Lichtbildausweis und Selfie-Verifikation.
Zugangskontrolle
Inhalte sind nur nach Registrierung und Altersbestätigung zugänglich. Kein öffentlicher Zugriff auf Creator-Inhalte.
Meldeverfahren
Nutzer können jugendgefährdende Inhalte oder Verdacht auf Minderjährige jederzeit melden. Wir prüfen Meldungen unverzüglich.
§ 2 Altersverifikation
MyStans setzt ein mehrstufiges Altersverifikationssystem ein, das den Anforderungen des § 4 Abs. 2 JMStV Rechnung trägt:
- Stufe 1 – Registrierung: Bei der Erstregistrierung muss jeder Nutzer sein Geburtsdatum angeben und ausdrücklich bestätigen, mindestens 18 Jahre alt zu sein.
- Stufe 2 – Creator-Verifizierung (KYC): Creator müssen vor der Freischaltung ihres Accounts eine Identitätsprüfung durchlaufen. Hierfür ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) sowie ein Selfie mit dem Ausweis erforderlich. Diese Prüfung erfolgt gemäß § 5 JuSchG und dient der zweifelsfreien Feststellung der Volljährigkeit.
- Stufe 3 – Zahlungsmittel: Transaktionen auf der Plattform erfordern ein verifiziertes Zahlungsmittel (z.B. PayPal), das regulär nur für volljährige Personen verfügbar ist.
§ 3 Technische Schutzmaßnahmen
MyStans setzt gemäß § 24a JuSchG folgende technische Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger ein:
- Geschlossenes System: Sämtliche Creator-Inhalte sind ausschließlich nach erfolgreicher Registrierung und Altersbestätigung zugänglich. Es gibt keinen öffentlichen Zugang zu nutzergenerierten Inhalten.
- Content-Moderation: Inhalte werden durch automatisierte Systeme und stichprobenartige manuelle Prüfung überwacht. Inhalte, die gegen geltendes Recht oder unsere Richtlinien verstoßen, werden unverzüglich entfernt.
- Melde- und Beschwerdesystem: Nutzer können über ein integriertes Meldesystem Inhalte melden, die sie für jugendgefährdend oder rechtswidrig halten. Meldungen werden innerhalb von 24 Stunden geprüft.
- Suchmaschinen-Indizierung: Creator-Inhalte werden durch entsprechende Metatags und
robots.txt-Konfiguration von der Indizierung durch Suchmaschinen ausgeschlossen, soweit dies technisch möglich ist.
§ 4 Pflichten der Creator
Creator sind gemäß § 5a JuSchG verpflichtet:
- Keine Inhalte zu veröffentlichen, an denen Minderjährige beteiligt sind
- Keine Inhalte zu erstellen, die Minderjährige ansprechen oder für diese bestimmt sind
- Sicherzustellen, dass alle in Inhalten dargestellten Personen volljährig sind und ihre Einwilligung gegeben haben
- Bei Verdacht auf Beteiligung Minderjähriger unverzüglich MyStans zu informieren
Verstöße gegen diese Pflichten führen zur sofortigen Sperrung des Accounts und zur Meldung an die zuständigen Behörden.
§ 5 Jugendschutzbeauftragter
Gemäß § 7 JMStV hat MyStans einen Jugendschutzbeauftragten bestellt, der die Einhaltung der jugendschutzrechtlichen Bestimmungen überwacht. Der Jugendschutzbeauftragte ist Ansprechpartner für Nutzer, Aufsichtsbehörden und Dritte in allen Fragen des Jugendschutzes.
Kontakt Jugendschutzbeauftragter
MyStans GmbH
Jugendschutzbeauftragter
E-Mail: jugendschutz@mystans.com
§ 6 Zusammenarbeit mit Behörden
MyStans arbeitet aktiv mit den zuständigen Aufsichtsbehörden zusammen, insbesondere mit:
- der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
- der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ)
- den zuständigen Landesmedienanstalten
- den Strafverfolgungsbehörden bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten
Gemäß § 21 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) stellt MyStans auf Anfrage der zuständigen Behörden die erforderlichen Informationen zur Verfügung, soweit dies zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist.
§ 7 Meldepflichten gemäß DDG
Als Anbieter digitaler Dienste im Sinne des § 2 DDG kommt MyStans seinen Pflichten gemäß §§ 7–10 DDG nach. Dies umfasst insbesondere:
- Transparenzpflichten (§ 5 DDG): Vollständige Anbieterkennzeichnung im Impressum
- Notice-and-Action (§§ 14, 16 DDG): Einrichtung eines Melde- und Abhilfeverfahrens für rechtswidrige Inhalte, einschließlich jugendgefährdender Inhalte
- Kontaktstelle (§ 12 DDG): Benennung einer zentralen Kontaktstelle für Behörden, Nutzer und die Europäische Kommission
- Jährlicher Transparenzbericht (§ 15 DDG): Veröffentlichung eines Berichts über die Moderation von Inhalten, einschließlich jugendschutzrelevanter Maßnahmen
§ 8 Hinweise für Eltern und Erziehungsberechtigte
Wir empfehlen Eltern und Erziehungsberechtigten, die Internetnutzung ihrer Kinder aktiv zu begleiten und geeignete Jugendschutzfilter einzusetzen. Empfohlene Schutzsoftware:
- JusProg Jugendschutzprogramm – anerkanntes Jugendschutzprogramm gem. § 11 JMStV
- Betriebssystem-eigene Kindersicherungen (Windows Family Safety, Apple Screen Time, Google Family Link)
- Router-basierte Filterlösungen
Sollten Sie feststellen, dass sich ein Minderjähriger Zugang zu MyStans verschafft hat, bitten wir Sie, uns umgehend unter jugendschutz@mystans.com zu kontaktieren. Wir werden den betreffenden Account unverzüglich sperren und die Daten gemäß Art. 8 DSGVO löschen.
§ 9 Rechtsgrundlagen
Die Jugendschutzmaßnahmen von MyStans basieren auf folgenden Rechtsgrundlagen:
- Jugendschutzgesetz (JuSchG) – insbesondere §§ 1, 5, 5a, 24a
- Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) – insbesondere §§ 4, 5, 7, 11
- Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) – insbesondere §§ 2, 5, 7–10, 12, 14–16, 21
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – insbesondere Art. 8 (Einwilligung Minderjähriger)
- Strafgesetzbuch (StGB) – insbesondere §§ 176 ff., 184 ff.
Letzte Aktualisierung: März 2026
Diese Jugendschutzhinweise ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.